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Gemeindliche Gremien

Die Grundlage für die kommunale Selbstverwaltung der Kommunen ist der Art. 28 Abs. 2 Grundgesetz und der Art. 137 Hessische Verfassung. Danach können Gemeinden und Städte die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft, im Rahmen der Gesetze, in eigener Verantwortung erledigen.

Die Bundesländer regeln jeweils, wie die Kommunen ihr Selbstverwaltungsrecht verwirklichen. In Hessen gilt das Verfassungssystem der „unechten“ Magistratsverfassung. Kommunalverfassung ist die Hessische Gemeindeordnung (HGO), in der als Gremien die Gemeindevertretung und der Gemeindevorstand verankert sind.

Die Gemeindevertretung

Die Gemeindevertretung wird bei der Kommunalwahl durch die Bürgerinnen und Bürger gewählt. Die Legislaturperiode dauert 5 Jahre.

In § 38 Hessische Gemeindeordnung (HGO) ist die Zahl der Gemeindevertreter/innen festgelegt, die sich an der Größe der jeweiligen Gemeinde orientiert. Die Ahnataler Gemeindevertretung hat demnach 31 Sitze.

Die Gemeindevertretung hat abweichend davon in ihrer Sitzung am 19.02.2015 in Anwendung des § 38 Abs. 2 HGO beschlossen, die Gemeindevertretung ab der XI. Legislaturperiode auf 23 Mitglieder zu verkleinern und die Hauptsatzung entsprechend geändert.

Die Aufgaben der Gemeindevertretung sind in § 50 ff. HGO geregelt. Insbesondere beschließt sie über die gemeindlichen Satzungen.

Der Gemeindevorstand

Hänes, StephanBürgermeisterSPD
Heuser, ErhardErster BeigeordneterCDU
Heerich-Pilger, MarianneBeigeordneteCDU
Maier, SebastianBeigeordneterSPD
Schmidt-Kratzenberg, MartinaBeigeordneteSPD
Walch, AlbertBeigeordneterB'90/Grüne
Makoschey, SvenBeigeordneterFWG

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Kontakt

Gemeinde Ahnatal
Wilhelmsthaler Straße 3
34292 Ahnatal

Tel.: 05609 628-0
Fax: 05609 628-114
E-Mail: info@ahnatal.de

Öffnungszeiten

Für Angelegenheiten, die das Bürgerbüro betreffen, ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig. Telefonisch  05609 628-200 oder per E-Mail.

Montag08:30 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
Dienstag07:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
Mittwoch08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag08:30 bis 12:00 Uhr und 15:00 bis 18:00 Uhr
Freitag08:30 bis 12:00 Uhr
3. Samstag im Monat10:00 bis 12:00 Uhr (nur Bürgerbüro)