Gemeindliche Gremien Legislaturperiode 2021 - 2026
Die Grundlage für die kommunale Selbstverwaltung der Kommunen ist der Art. 28 Abs. 2 Grundgesetz und der Art. 137 Hessische Verfassung. Danach können Gemeinden und Städte die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft, im Rahmen der Gesetze, in eigener Verantwortung erledigen.
Die Bundesländer regeln jeweils, wie die Kommunen ihr Selbstverwaltungsrecht verwirklichen. In Hessen gilt das Verfassungssystem der „unechten“ Magistratsverfassung. Kommunalverfassung ist die Hessische Gemeindeordnung (HGO), in der als Gremien die Gemeindevertretung und der Gemeindevorstand verankert sind.
Kontakt
Gemeinde Ahnatal
Wilhelmsthaler Straße 3
34292 Ahnatal
Tel.: 05609-628-0
Fax: 05609-628-114
E-Mail: info@ahnatal.de
Öffnungszeiten
Für Angelegenheiten, die das Bürgerbüro betreffen, ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig. Telefonisch 05609 - 628 - 200 oder per Email ausweistermine(at)ahnatal.de.
Montag | 08:30 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr |
Dienstag | 07:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr |
Mittwoch | 08:30 bis 12:00 Uhr |
Donnerstag | 08:30 bis 12:00 Uhr und 15:00 bis 18:00 Uhr |
Freitag | 08:30 bis 12:00 Uhr |
1. Samstag im Monat | 10:00 bis 12:00 Uhr (nur Bürgerbüro) |