Gemeindliche Gremien
Die Grundlage für die kommunale Selbstverwaltung der Kommunen ist der Art. 28 Abs. 2 Grundgesetz und der Art. 137 Hessische Verfassung. Danach können Gemeinden und Städte die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft, im Rahmen der Gesetze, in eigener Verantwortung erledigen.
Die Bundesländer regeln jeweils, wie die Kommunen ihr Selbstverwaltungsrecht verwirklichen. In Hessen gilt das Verfassungssystem der „unechten“ Magistratsverfassung. Kommunalverfassung ist die Hessische Gemeindeordnung (HGO), in der als Gremien die Gemeindevertretung und der Gemeindevorstand verankert sind.
Die Gemeindevertretung
Die Gemeindevertretung wird bei der Kommunalwahl durch die Bürgerinnen und Bürger gewählt. Die Legislaturperiode dauert 5 Jahre.
In § 38 Hessische Gemeindeordnung (HGO) ist die Zahl der Gemeindevertreter/innen festgelegt, die sich an der Größe der jeweiligen Gemeinde orientiert. Die Ahnataler Gemeindevertretung hat demnach 31 Sitze.
Die Gemeindevertretung hat abweichend davon in ihrer Sitzung am 19.02.2015 in Anwendung des § 38 Abs. 2 HGO beschlossen, die Gemeindevertretung ab der XI. Legislaturperiode auf 23 Mitglieder zu verkleinern und die Hauptsatzung entsprechend geändert.
Die Aufgaben der Gemeindevertretung sind in § 50 ff. HGO geregelt. Insbesondere beschließt sie über die gemeindlichen Satzungen.
Kontakt
Gemeinde Ahnatal
Wilhelmsthaler Straße 3
34292 Ahnatal
Tel.: 05609 628-0
Fax: 05609 628-114
E-Mail: info@ahnatal.de
Öffnungszeiten
Für Angelegenheiten, die das Bürgerbüro betreffen, ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig. Telefonisch 05609 628-200 oder per E-Mail.
| Montag | 08:30 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr |
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| Freitag | 08:30 bis 12:00 Uhr |
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