Gewässer
Viele Begriffe und Punkte, die aber gemeinsam zur Verbesserung unserer Landschaft im Bereich der fließenden Gewässer und zum Hochwasserschutz betrachtet werden müssen. Denn auch nur kleine Maßnahmen können zu Veränderungen im Regenereignis sowohl im Außenbereich als auch in den Ortslagen führen.
Die Ahne zu neuem Leben erwecken
Fließgewässer in Ahnatal werden im Rahmen des Programms „100 Wilde Bäche für Hessen“ renaturiert
Die Ahne ist einer von rund 500 Bewerbern, welcher über einen Teilnahmewettbewerb zum Programm „100 Wilde Bäche für Hessen“ des Landes Hessen ausgewählt wurde. Durch die Teilnahme am Programm erhalten die Anliegerkommunen, so auch die Gemeinde Ahnatal, eine umfassende Unterstützung bei der Gewässerrenaturierung, um die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie zu erreichen. Unter anderem wird ihnen mit der Hessischen Landgesellschaft mbH (HLG) ein Dienstleister an die Seite gestellt, der die Kommunen bei der Maßnahmenumsetzung von der Planungsphase bis zur Bauumsetzung begleitet und bei allen Aufgaben der Bauträgerschaft unterstützt.
Vorhandene Defizite und umzusetzende Maßnahmen wurden bereits mit Vertreter*innen der Behörden und der Gemeinde eruiert. Im nächsten Schritt wurden die Planungen ausgeschrieben und vergeben. Das beauftragte Büro hat bereits eine erste Begehung des Gewässers durchgeführt und erste Ideen zu Papier gebracht, welche mit allen Beteiligten abgestimmt werden.
Nachteilige Auswirkungen auf unsere Gewässer
Durch menschliche Einflüsse, wie Begradigungen und massiven Gewässerverbau - nicht nur in den Ortslagen - haben Fließgewässer in der Vergangenheit vielfach negative Veränderungen erfahren müssen. Diese Eingriffe haben die Funktionsfähigkeit dieser sensiblen Ökosysteme erheblich beeinträchtigt. "Schnell weg mit dem Wasser" war eine Maxime der Nachkriegsjahre. Der dieser Regel folgende technische Gewässerumbau hatte weitreichende Folgen, die wir alle heute spüren. Dies betrifft nicht nur die schwindende Artenvielfalt in aquatischen Lebensräumen, sondern auch die schnelle Absenkung von Grundwasser und die mangelnde Pufferung in Dürrejahren sowie Hochwasserprobleme.
Durchwanderbarkeit an der Ahne wiederherstellen
Ein wesentlicher Bestandteil eines nachhaltigen Gewässerschutzes und Ziel des Programms „100 Wilde Bäche für Hessen“ ist die Wiederherstellung eines naturnahen Zustandes der Gewässer sowie deren Ufer und Auenbereichen (Renaturierung). Besonders im Fokus steht dabei die Durchwanderbarkeit der Fließgewässer für Fische und alle anderen Organismen. An der Ahne betrifft dies vor allem kleinere Abstürze und kurze Massivsohlenabschnitte, die die Durchwanderbarkeit aktuell noch einschränken. Zum Beispiel mittels Rampen aus geeignetem Steinmaterial oder durch die Umgestaltung der Massivsohlen kann die Durchgängigkeit verbessert werden.
Der Ahne wieder mehr Raum geben, um sich naturnah zu entwickeln
Die strukturelle Vielgestaltigkeit und eine artenreiche Pflanzen- und Tierwelt sind der zweite gewichtige Baustein der Gewässerrenaturierung. Besonders mit Maßnahmen, die der dynamischen Eigenentwicklung von Fließgewässern Vorschub leisten, kann hier sehr viel getan werden. Die Ahne weist in Teilen ein begradigtes, monotones Gewässerbett auf. Dies ist häufig mit Steinen und dichtem Ufergehölz gesichert. Hier können bereits kleine Maßnahmen wie das Abflachen von Uferböschungen oder das Einbringen von Holz- und Steinmaterial in Verbindung mit der partiellen Entnahme der Sicherungen eine langsame und natürliche Entwicklung ermöglichen. Um den Prozess zu beschleunigen kann im Einzelfall durch den gezielten Umbau des Gewässers dieser Entwicklung vorgegriffen werden.
Der dritte Baustein ist die Flächenverfügbarkeit: Nach dem Motto "Fließgewässer brauchen Raum" sollen der Ahne abschnittsweise Gewässerrandstreifen und Auenflächen zur freien Entwicklung und als natürlichen Hochwasserschutz zur Verfügung gestellt werden. Für die ersten Vorplanungen wurden Flächen, die im Eigentum der Gemeinde Ahnatal stehen, betrachtet. Auch gemeindliche Flächen der Nebengewässer (kleine Ahne, Servitutsgraben, Erlebach, Dorfbach, Rinnbach, Rainbach, etc.) wurden betrachtet. Die Ahne hat eine Gesamtlänge von 21,1 km. Davon verlaufen 6,4 km im Gemeindegebiet. Zusammen mit allen Nebengewässern wurden 20,44 km Gewässerlänge und ca. 10 ha gemeindliche Grundstücke an den Gewässern betrachtet. Diese Betrachtung erfolgte unter anderem unter folgenden Kriterien:
- Strukturmaßnahmen zur Entwicklung naturnaher Gewässer-, Ufer- und Auenstrukturen
- Schaffung linearer Durchgängigkeit
- Umsetzung Wasserrahmenrichtlinie im Wasserkörper Ahne bis 2027
- Dezentraler, naturnaher Hochwasserschutz
- Ökologische Vernetzung zwischen Wasser- und Landlebensräumen
- Stärkung vorhandener Potenziale im Bereich Biodiversität durch Umsetzung von Maßnahmen im Einklang mit den Verordnungen und Maßnahmenplänen vorhandener Schutzgebiete
- Erhöhung der Diversität der Naturräume
- Verbindung und Stärkung von Natur- und Kulturlandschaft
- Erhöhung der Resilienz der Natur- und Kulturlandschaft auf die Auswirkungen des Klimawandels; ein besonderes Augenmerk soll hier auf die potenziellen Klimaverlierer in Hessen gerichtet werden
Um eine umfassende Planung umsetzen zu können, wird man in einigen wenigen Bereichen der Ahne auch mit den Eigentümer*innen der benachbarten Grundstücke ins Gespräch kommen. Daher werden von der Planung betroffenen Grundstückseigentümer, Pächter und Nutzer in den kommenden Wochen entsprechend informiert und in die Planung eingebunden.
Gewässerrenaturierung, Artenschutz und Hochwasserschutz ist eine Gemeinschaftsaufgabe und geht uns alle an!
Weitere Informationen zur Renaturierung der Ahne finden Sie auf 100 Wilde Bäche für Hessen
Um Wasser in der Landschaft und im Wald zurück zu halten, haben die Waldinteressenten im Zuge der Baumaßnahmen der Erneuerung und Sanierung der Waldwege im Interessentenwald Weimar die ersten Schritte unternommen. Für diese Beteiligung und gute Zusammenarbeit bedanken wir uns an dieser Stelle und freuen uns auf weitere gemeinsame Projekte.
Diese und die v.g. gemeindlichen geplanten Renaturierungsmaßnahmen bilden nur einen kleinen Teil im Bereich des Hochwasserschutzes. Für den Hochwasserschutz müssen parallel versiegelten Flächen, geplanten Straßenbaumaßnahmen, etc. betrachtet werden, um das im Stark- oder Dauerregenereignis vom Gewässer zu bewältigende Wasservolumen schon am Ursprung zu reduzieren.
Versiegelte Flächen
Angesichts der zunehmenden Wetterextreme ist es wichtiger denn je, dass wir uns dem Hochwasserschutz intensiv widmen. Die Verwaltung der Gemeinde Ahnatal hat bereits erste Schritte eingeleitet und arbeitet an der Entwicklung von Hochwasserschutzmaßnahmen. So wurden beispielsweise die Gewässer in unserer Gemeinde erfasst und erste Ideen entwickelt, wie Regenwasser in sogenannten Retentionsräumen – also natürlichen oder künstlich angelegten Rückhaltebereichen – zurückgehalten werden kann, damit es gar nicht erst die Ortskerne erreicht.
Für eine genauere Ermittlung der Hochwassermengen und das gezielte Vorantreiben der Schutzmaßnahmen sind die versiegelten Flächen in unserer Gemeinde von großer Bedeutung. Versiegelte Flächen – wie asphaltierte Einfahrten, gepflasterte Terrassen oder Gebäude – verhindern, dass Regenwasser in den Boden versickern kann. Stattdessen wird das Wasser direkt in die Kanalisation oder in Flüsse geleitet, was die Hochwassergefahr deutlich erhöht, da das Wasser nicht mehr auf natürliche Weise gespeichert oder langsam in den Boden aufgenommen wird.
Diese Entwicklung hat weitreichende Folgen: Das Risiko von Überschwemmungen steigt, und die Neubildung von Grundwasser wird reduziert. Um diese Gefahren zu minimieren und unsere Umwelt besser zu schützen, ist es unerlässlich, die versiegelten Flächen in unserem Gemeindegebiet genau zu erfassen und regelmäßig zu überwachen. Aus diesem Grund wird die Verwaltung der Gemeinde Ahnatal damit beginnen, die Angaben zur versiegelten Fläche auf den einzelnen Grundstücken zu überprüfen und mit den bisher gemeldeten Daten abzugleichen. Nur gemeinsam können wir einen wirksamen Beitrag zum Schutz unserer Gemeinde leisten und Hochwassergefahren bewältigen.
Hochwasser in Bereichen mit Steilufern kann Erosion und Hangrutschungen bewirken
Eine Prüfung der Steilufer des Dorfbaches „Höhe Im Kreuzfeld“ und der Ahne zwischen „Lanfterweg und Dahlienweg“ hat aufgezeigt, dass in den letzten Jahrzehnten sich Veränderungen an den Ufern ergeben haben. Die ersten Vorplanungen und Kostenschätzungen zeigen bereits den Umfang möglicher Maßnahmen zur Verringerung der Erosion auf. Aber auch hier gilt jede Maßnahme ist ein Eingriff in den natürlichen Raum des Gewässers und kann zu weiteren Veränderungen führen. Daher ist eine umfangreiche Planung, Prüfung und Absprache mit den übergeordneten Behörden erforderlich. Demzufolge werden auch in den Ortslagen weitere Begehungen der Ahne stattfinden, so dass wir an dieser Stelle um Ihr Verständnis bitten möchten, das punktuell auch ihr privates Grundstück im Rahmen dieser Begehungen betreten werden muss und verweisen auf das Betretungsrecht gem. § 71 Hessisches Wassergesetz. Die Mitarbeiter*innen der Gemeinde Ahnatal oder durch die Gemeinde Ahnatal beauftragte Dritte werden sich entsprechend ankündigen und ausweisen.
Auch in den Bereichen, in denen kein Steilufer vorhanden ist, sind Begehungen nach einem entsprechenden Regenereignis erforderlich um zu ermitteln, in welchen Bereichen der Bach aus dem Bachbett übertritt. Hier benötigt die Verwaltung aber auch die Unterstützung der Bevölkerung und der Gewässeranlieger um Informationen zusammen zu tragen.
Weitere Informationen zu den Projektvorstellungen entnehmen Sie bitte den beiden beigefügten Dokumenten:
Präsentation Hangsicherung Ahne
Projektvorstellung 100 Wilde Bäche
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Ahnatal
Stephan Hänes
Bürgermeister
Kontakt
Gemeinde Ahnatal
Wilhelmsthaler Straße 3
34292 Ahnatal
Tel.: 05609-628-0
Fax: 05609-628-114
E-Mail: info@ahnatal.de
Öffnungszeiten
Für Angelegenheiten, die das Bürgerbüro betreffen, ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig. Telefonisch 05609 - 628 - 200 oder per Email ausweistermine(at)ahnatal.de.
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Dienstag | 07:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr |
Mittwoch | 08:30 bis 12:00 Uhr |
Donnerstag | 08:30 bis 12:00 Uhr und 15:00 bis 18:00 Uhr |
Freitag | 08:30 bis 12:00 Uhr |
1. Samstag im Monat | 10:00 bis 12:00 Uhr (nur Bürgerbüro) |