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Schutzkonzept der Jugendarbeit

Skizze unseres Schutzkonzepts gegen Kindeswohlgefährdung und sexualisierte Gewalt sowie seine Umsetzung in der kommunalen Jugendarbeit Ahnatal

Prävention gegen Kindeswohlgefährdung in all ihren Formen und nicht nur beschränkt auf sexualisierte Gewalt, braucht in Einrichtungen und Institutionen einen Plan: ein Schutzkonzept. Institutionen und Einrichtungen des Bildungs-, Erziehungs-, Gesundheits- und Sozialsektors, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, stehen vor der Herausforderung, sich zu einem sicheren Ort zu entwickeln. Sie müssen bei Kindewohlgefährdungen innerhalb und außerhalb der Einrichtung handlungsfähig sein. Schutzkonzepte zur Prävention und Intervention sind ein Zusammenspiel aus Analyse, strukturellen Veränderungen, Vereinbarungen und Absprachen sowie Haltung und Kultur einer Organisation. Ein Schutzkonzept ist kein starrer Verfahrensplan, der nach der Entwicklung in einem Ordern verschwindet, sondern mit der Entwicklung eines Schutzkonzeptes beginnt ein Prozess der Organisations- und Qualitätsentwicklung, der niemals aufhört und in die Praxis der Einrichtung oder Institution übergeht.

Viele Schutzkonzepte legen den Fokus auf die Prävention und Intervention bei und von sexualisierter Gewalt. Die Umsetzung in Ahnatal sieht jedoch vor, dieses Schutzkonzept auf alle Formen der Kindeswohlgefährdung auszudehnen (Vernachlässigung des Kindes, körperliche oder seelische Gewalt und sexualisierte Gewalt).

Was ist ein Schutzkonzept?

Das Schutzkonzept der Jugendarbeit Ahnatal ist als Teil der Bachelorarbeit (B.A. Soziale Arbeit, der Universität Kassel) einer ehrenamtlichen Mitarbeiterin und Ferienspielbetreuerin entstanden. Dazu hat sie ein Praktikum im Amt für Kultur, Jugend und Senioren absolviert und parallel an ihrer Bachelorarbeit zum Thema „Schutzkonzepte“ gearbeitet.

Teile und Prozesse der Schutzkonzeptes

Leitbild

Das Leitbild der Jugendarbeit ist im Teilkonzept Jugendarbeit in seiner aktuell überarbeiteten Form niedergelegt und fixiert. Es enthält grundlegende Aussagen zur Arbeitsweise, die Bekenntnisse zu Kinderrechten und zur Förderung sowie zum Schutz derselben.

Erweiterte Führungszeugnisse

Alle Mitarbeitende müssen regelmäßig erweiterte Führungszeugnisse vorlegen, diese werden vom Personalservice angefordert und zentral verwaltet. Sie sind Pflichtvoraussetzung für die Arbeit als Betreuende.

Verhaltenskodex

Ein Verhaltenskodex wurde mit den Betreuer*innen erarbeitet und ist Teil des Schutzkonzeptes. Alle Betreuenden müssen diesem zustimmen und er ist verbindlich für alle. Er wird regelmäßig zur Diskussion gestellt und ggf. überarbeitet.

Fortbildung

Fortbildungen für alle haupt- und ehrenamtlich Beschäftigten zu relevanten Themen des Schutzkonzeptes sind Pflicht. Grundlagenwissen ist unerlässlich, um die Relevanz des Themas zu durchdringen, Sensibilität zu entwickeln und die Entwicklung des Schutzkonzepts aktiv mitzutragen. Zusätzlich werden die Themen Schutzkonzept, sexualisierte Gewalt, Kindeswohlgefährdung und Sexualpädagogik in die Ausbildung im Rahmen der JuLeiCa mit aufgenommen.

Partizipation

DieBeteiligung von Kindern und Jugendlichen zur Reduktion des Machtgefälles zwischen ihnen und Erwachsen bei Entscheidungen, die sie betreffen (z.B. Regeln) ist Teil aller Angebote der Jugendarbeit.

Präventionsangebote

Prävention ist regelmäßiger Teil der Arbeit in den verschiedenen Gruppen sowie von spezifischen Veranstaltungen sowohl als Angebote für Kinder und Jugendliche als auch in der Aus- und Weiterbildung der Betreuenden.

Informationsveranstaltungen

Die Einbeziehung der Eltern und ihre Unterstützung für das Schutzkonzept verlangen eigene Angebote für diese Zielgruppe, die Wissensvermittlung über sexuelle Gewalt, aber auch Anregungen für eine eigene präventive Erziehungshaltung bieten. Darüber hinaus ist eine Vorstellung bei den kommunalen Kitas, im Präventionsausschuss sowie eine Information der Gemeindevertretung geplant.

Beschwerdeverfahren

Möglichkeit zur anonymen Beschwerde für Kindern, Eltern oder Mitarbeiter*innen (Formulare und Briefkasten). Ausgeschriebene Beschwerdestelle sind:

  •  Veit Waldeck (Jugendarbeiter der Gemeinde Ahnatal)
    • Kontakt: E-Mail Tel.: 05609 628-163
  •  Melanie Hudzik (Fachbereichsleitung FB 1 Zentrale Dienste)
    • Kontakt: E-Mail Tel.: 05609 628-110
  • faX – Fachberatungsstelle bei sexualisierter Gewalt Kassel in Stadt und Landkreis Kassel
    • ​​Kontakt: E-Mail Tel.: 0561 31749116

Notfallplan

Der Notfallplan ist ein schriftlich fixiertes Verfahren zum Vorgehen bei Verdacht auf sexuelle Gewalt, der sich an den spezifischen Bedingungen unserer Einrichtung orientiert. Er ist unerlässliches Element eines Schutzkonzepts. Der Notfallplan enthält auch ein Rehabilitationsverfahren für den Fall einer falschen Verdächtigung gegen Mitarbeitende sowie die Verpflichtung zur Aufarbeitung von Fällen sexueller Gewalt. Die Analyse der Bedingungen, die einen Vorfall ermöglicht haben, ist zugleich Bestandteil der kontinuierlich fortzuschreibenden Risikoanalyse.

Warum benötigen wir ein Schutzkonzept?

Institutionen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, stehen vor der Herausforderung, diesen jungen Menschen geschützte Räume anzubieten. Schulen, Kitas, Kirchengemeinden, Internate, Sportvereine, stationäre Einrichtungen der Jugendhilfe, Krankenhäuser und andere Institutionen sollen Bedingungen schaffen, die das Risiko senken, zum Tatort von sexueller Gewalt oder anderer Formen der Kindeswohlgefährdung zu werden, sondern im Gegenteil zu Orten, an denen auf Anzeichen von externer Gefährdung reagiert wird. Zudem sollen Mädchen und Jungen in der Institution Hilfe durch kompetente Ansprechpersonen finden, wenn ihnen dort oder andernorts, beispielsweise im familiären Umfeld, Gewalt oder Vernachlässigung widerfährt.

Welche Vorteile hat ein Schutzkonzept?

Ein Schutzkonzept signalisiert nicht, wie oft fälschlich angenommen, dass „etwas vorgefallen ist“ oder es in der Einrichtung „Probleme gibt“. Es ist Ausdruck einer Haltung der Institutionen, die einerseits kompetente und sichere Hilfe für Kinder und Jugendliche bieten wollen, andererseits nicht die Augen verschließen („So was gibt’s bei uns nicht!“)  und das Risiko selbst zu einem Tatort zu werden minimieren wollen. Gleichzeitig werden das Thema Kindeswohlgefährdung und vor allem der Bereich sexualisierte Gewalt offen thematisiert, was Betroffenen helfen kann und Täter*innen abschreckt.

Dabei wird ein Qualitäts- und Entwicklungsprozess der Organisation initiiert, der weit über die Prävention hinaus geht und grundlegende Haltungen entwickelt (Respekt/Wertschätzung/Achtsamkeit/Verantwortung), die sowohl allen Bereichen der Arbeit zugutekommen als auch ein hohes Maß an Reflexion etablieren, was der Stagnation oder dem Einschleifen von Handlungsweisen und Strukturen, die entweder die Qualität der Arbeit mindern oder sogar gefährdend sein können, vorbeugt.

Vernetzung des Projektes

Bei der Erstellung und Umsetzung kooperieren die Jugendarbeiten des Landkreises untereinander und mit dem Jugendbildungswerk des Landkreises. Kollegiale Zusammenarbeit und Beratung werden gefördert. Das Jugendbildungswerk bringt sich durch seine Fachkompetenzen im Bereich der Sexualpädagogik ein, hat eine vertragliche Kooperation mit einer Fachberatungsstelle eingerichtet und schafft auf Dienstversammlungen und in Arbeitsgruppen den Kooperationsrahmen.

Kontakt

Gemeinde Ahnatal
Wilhelmsthaler Straße 3
34292 Ahnatal

Tel.: 05609 628-0
Fax: 05609 628-114
E-Mail: info@ahnatal.de

Öffnungszeiten

Für Angelegenheiten, die das Bürgerbüro betreffen, ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig. Telefonisch  05609 628-200 oder per E-Mail.

Montag08:30 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
Dienstag07:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
Mittwoch08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag08:30 bis 12:00 Uhr und 15:00 bis 18:00 Uhr
Freitag08:30 bis 12:00 Uhr
3. Samstag im Monat10:00 bis 12:00 Uhr (nur Bürgerbüro)