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Die Ordnungsbehörde informiert über den Bürokratieabbau

Gute Nachrichten für Vereine und ähnliche nicht-gewinnorientierte Organisationen: Mit dem Inkrafttreten des Ersten Bürokratieabbaugesetzes des Landes Hessen entfällt die bisherige Pflicht zur Anzeige eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes durch nicht-gewinnorientierte Organisationen oder Initiativen.

Veranstaltungen, bei denen Speisen oder Getränke angeboten werden, müssen nicht mehr nach § 6 des Hessischen Gaststättengesetzes angezeigt werden. Die Regelung betrifft insbesondere Vereine, Initiativen, Bürgergruppen, sowie ehrenamtliche Zusammenschlüsse. Da keine Anzeige mehr erforderlich ist, entfallen auch entsprechende Verwaltungsgebühren.

Unverändert gilt jedoch, dass alle einschlägigen gesetzlichen Vorschriften einzuhalten sind. Dazu zählen insbesondere der Jugend-, Lebensmittel, Brand- und Lärmschutz. Ebenfalls unberührt bleibt die Pflicht, für Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum – etwa bei der Nutzung von Straßen oder Plätzen – eine entsprechende Genehmigung zu beantragen.

Wichtig:

Durch die neue Regelung werden Behörden nicht mehr automatisch über Veranstaltungen informiert. Das bedeutet, dass die Gemeinde Ahnatal keine Kenntnis mehr über diese Veranstaltungen erhält. Auch Polizei und weitere Behörden werden nicht vorab informiert. 

Um weiterhin eine gute Unterstützung sicherzustellen, wird insbesondere bei größeren oder organisatorisch anspruchsvolleren Veranstaltungen eine frühzeitige freiwillige Abstimmung mit dem Ordnungsamt empfohlen. Dies ist besonders sinnvoll bei Veranstaltungen mit hohem Besucheraufkommen, dem Ausschank von Alkohol, Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen oder notwendigen Verkehrsmaßnahmen, besonderen Anforderungen an den Brandschutz, möglicher Lärmentwicklung oder Veranstaltungen in den Abend- und Nachtstunden.

Die Gemeinde Ahnatal setzt daher weiterhin auf eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit örtlichen Institutionen und Vereinen und steht bei Bedarf unterstützend und beratend zur Seite.