Die hier veröffentlichten Informationen gelten im Wesentlichen nur bis zum 31. Oktober 2010!
Zum 1. November 2010 wird ein neuer Personalausweis eingeführt.
Wir werden Sie rechtzeitig über die Änderungen informieren. Hier vorab einige Details in Kurzform:
- Scheckkartenformat
- Chip im Innern der Ausweiskarte
- Neue Funktionen für den Einsatz im Internet und an Automaten
- Mehr Kontrolle über die eigenen Daten
- Vorbereitet für die elektronische Signatur
- Mehr Schutz gegen Missbrauch durch digitales Lichtbild und freiwillige Fingerabdrücke
- Neue Gebühren
Anträge
Die Anträge sind bei Ihrer Hauptwohnsitzgemeinde zu stellen. Das persönliche Erscheinen des Antragsstellers ist wegen Überprüfung der Identität sowie der Unterschriftsleistung zwingend notwendig.
Unterlagen
Bei Antragsstellung sind vorzulegen
- Geburts- bzw. Heiratsurkunde
- alter Personalausweis/Reisepass
- je Antrag 1 Lichtbild (aktuell / heller Hintergrund)
- für den Reisepass ein biometrietaugliches Lichtbild
- Erstmalige Ausstellung bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gebührenfrei
- Ausstellung 8,00 €
- Ausstellung bei Verlust/Diebstahl/unlesbar/zerstört 13,00 €
- wegen Namensänderung 11,00 €
- vorläufiger Personalausweis ( 3 Monate) 15,00 €
- vorläufiger Personalausweis wg. Namensänderung 13,00 €
- Ausstellung bis zur Vollendung des 24. Lebensjahr 37,50 €
- Ausstellung Reisepass 59,00 €
- vorläufiger Reisepass ( 1 Jahr ) 26,00 €
- Zuschuss Expresspass 32,00 €
- Zuschlag 48-Seiten-Pass 22,00 €
- Kinderreisepass (bei Beantragung müssen das Kind und beide Elternteile zugegen sein) 13,00 €
- Kinderreisepass (Verlängerung/Bild einfügen) 6,00 €
Kinderreisepässe sind nur noch gültig bis zum 12. Lebensjahr, danach kann ein Personalausweis oder ein Reisepass ausgestellt werden
Der Personalausweis bzw. Reisepass ist persönlich abzuholen. Bei Vorliegen wichtiger Gründe kann – mit einer Vollmacht – auch eine andere Person (z.B. Familienangehörige) den Ausweis bzw. Pass abholen. Beim Empfang des neuen Personalausweises bzw. Reisepasses ist der bisherige Ausweis abzugeben.
Pässe und Ausweise können während der Sprechzeiten im Rathaus, OT Weimar, Wilhelmsthaler Str. 3 und im Dienstleistungszentrum, OT Heckershausen, Dorfplatz 2 beantragt werden. Die Sprechzeiten finden Sie hier.
Haben Sie weitere Fragen, dann steht Ihnen das Passamt in unserem Bürgerbüro unter Tel.: 05609-628202 während der Sprechzeiten gern zur Verfügung.